Förderung von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur - Ranking
Das Compleo Team informiert Sie gern, denn wir haben die passenden und förderfähigen Ladestationen.
Details zum Förderprogramm
Förderort:
- Nordrhein-Westfalen
Bedingungen:
- 100 % erneuerbare Energien
- Antragsstellung durch Dritte nicht statthaft
- De-Minimis Beihilfe
- nicht kumulierbar mit anderen Aufrufen
- mindestens 5 Jahre Betrieb
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- fabrikneue öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen
- mindestens 2 festinstallierte Ladepunkte
- Leistungskategorie SLP1 mit ≥50 kW und <100 kW (Schnellladeeinrichtungen mit Ladepunkten der Kategorie SLP1 werden nur auf Parkflächen von Einrichtungen und Geschäften, beispielsweise des Einzelhandels, von Einkaufszentren, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Veranstaltungshallen (Messen), Hochschulen oder Stadien gefördert)
- Leistungskategorie SLP2 mit ≥100 kW
- Netzanschluss anteilig i.V. mit Ladeinfrastruktur
- Batteriespeicher anteilig i. V. mit Ladeinfrastruktur
Antragsberechtigt:
- Einzelunternehmen (Gewerbetreibende)
- Freiberuflich Tätige
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich Hochschulen (Kammern, Anstalten, Stiftungen)
- Kirchen einschl. deren Untergliederungen
- Kommunaler Betrieb (wirtschaftlich tätig)
- Privatpersonen
- Sonstige Juristische Personen des Privatrechts einschließlich Parteien und Hochschulen (private Stiftungen, Vereine, Verbände, Genossenschaften)
- Unternehmen (Juristische Person)
Ladepunktzugang:
- öffentlich zugänglich
Förderquoten:
Bemessen am Gesamtvolumen des Förderprogramms dürfen über die Programmlaufzeit maximal 20 Prozent der Mittel an einen Antragstellenden vergeben werden.
Fördergegenstand | Maximale Förderquote |
---|---|
Ladepunkte | für Ladepunkte der Kategorie SLP1 höchstens 10.000 Euro pro Ladepunkt, jedoch mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für Ladepunkte der Kategorie SLP2 höchstens 20.000 Euro pro Ladepunkt, jedoch mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. |
Netzanschluss/Batteriespeicher | bis höchstens 10.000 Euro mit einem prozentualen Anteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 60 Prozent für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und bis höchstens 100.000 Euro mit einem prozentualen Anteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 60 Prozent für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz. |
Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher | mit höchstens 100.000 Euro gefördert, wenn vom Antragstellenden nachgewiesen werden kann, dass ohne den Einsatz eines Pufferspeichers ein Mittelspannungsanschluss notwendig gewesen wäre. |
Fristen:
-
Antrag VOR dem Maßnamenbeginn stellen und NACH dem Zuwendungsbescheid mit dem Vorhaben starten
-
Antragstellung nur zwischen 02.03.2023 und 30.04.2023
Fördergeldgeber:
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 - Bergbau und energie NRW
ostfach 10 25 45
4025 Dortmund
Benötige Unterlagen für den Antrag
- Grünstrom-Liefervertrag mit Herkunftsnachweis
- muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen werden
- beim Umweltamt erhältlich
- Kostenvoranschlag Hardware und Installation
- Technisches Datenblatt
- ggf. schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers