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Förderung von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur - Ranking

Das Compleo Team informiert Sie gern, denn wir haben die passenden und förderfähigen Ladestationen.

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Details zum Förderprogramm

Förderort:

  • Nordrhein-Westfalen

Bedingungen:

  • 100 % erneuerbare Energien
  • Antragsstellung durch Dritte nicht statthaft
  • De-Minimis Beihilfe
  • nicht kumulierbar mit anderen Aufrufen
  • mindestens 5 Jahre Betrieb

Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • fabrikneue öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen
  • mindestens 2 festinstallierte Ladepunkte
  • Leistungskategorie SLP1 mit ≥50 kW und <100 kW (Schnellladeeinrichtungen mit Ladepunkten der Kategorie SLP1 werden nur auf Parkflächen von Einrichtungen und Geschäften, beispielsweise des Einzelhandels, von Einkaufszentren, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Veranstaltungshallen (Messen), Hochschulen oder Stadien gefördert)
  • Leistungskategorie SLP2 mit ≥100 kW
  • Netzanschluss anteilig i.V. mit Ladeinfrastruktur
  • Batteriespeicher anteilig i. V. mit Ladeinfrastruktur

Antragsberechtigt:

  • Einzelunternehmen (Gewerbetreibende)
  • Freiberuflich Tätige
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich Hochschulen (Kammern, Anstalten, Stiftungen)
  • Kirchen einschl. deren Untergliederungen
  • Kommunaler Betrieb (wirtschaftlich tätig)
  • Privatpersonen
  • Sonstige Juristische Personen des Privatrechts einschließlich Parteien und Hochschulen (private Stiftungen, Vereine, Verbände, Genossenschaften)
  • Unternehmen (Juristische Person)

Ladepunktzugang:

  • öffentlich zugänglich

Förderquoten:

Bemessen am Gesamtvolumen des Förderprogramms dürfen über die Programmlaufzeit maximal 20 Prozent der Mittel an einen Antragstellenden vergeben werden.

Fördergegenstand Maximale Förderquote
Ladepunkte

für Ladepunkte der Kategorie SLP1 höchstens 10.000 Euro pro Ladepunkt, jedoch mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und

für Ladepunkte der Kategorie SLP2 höchstens 20.000 Euro pro Ladepunkt, jedoch mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Netzanschluss/Batteriespeicher

bis höchstens 10.000 Euro mit einem prozentualen Anteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 60 Prozent für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und

bis höchstens 100.000 Euro mit einem prozentualen Anteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 60 Prozent für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz.

Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher mit höchstens 100.000 Euro gefördert, wenn vom Antragstellenden nachgewiesen werden kann, dass ohne den Einsatz eines Pufferspeichers ein Mittelspannungsanschluss notwendig gewesen wäre.

Fristen:

  • Antrag VOR dem Maßnamenbeginn stellen und NACH dem Zuwendungsbescheid mit dem Vorhaben starten

  • Antragstellung nur zwischen 02.03.2023 und 30.04.2023

Link zur Antragsstellung

Fördergeldgeber:

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 - Bergbau und energie NRW
ostfach 10 25 45
4025 Dortmund

Benötige Unterlagen für den Antrag

  • Grünstrom-Liefervertrag mit Herkunftsnachweis
    • muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen werden
    • beim Umweltamt erhältlich
  • Kostenvoranschlag Hardware und Installation
  • Technisches Datenblatt
  • ggf. schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers