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AUSGELAUFEN - Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil

Förderung im Gesundheits- und Sozialwesen der Fahrzeugflotten (Elektrofahrzeuge)

Das Compleo Team informiert Sie gern allgemein über Förderthemen, denn wir haben die passenden und förderfähigen Ladestationen.

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Details zum Förderprogramm

Förderort:

  • bundesweit

Bedingungen:

  • 100 % erneuerbare Energie für den Betrieb der Ladesäule 
  • nicht kumulierbar mit anderen Aufrufen 
  • Antrag stellen, BEVOR die Ladesäulen und Elektrofahrzeuge bestellt werden
  • Gefördert wird der Kauf von rein batterieelektrischer Neufahrzeuge (BEV)
  • Ladeinfrastruktur kann nur in Verbindung mit dem Kauf eines BEV gefördert werden.

Zuwendungsfähige Ausgaben: 

  • Es wird nur der Kauf von Neufahrzeugen gefördert. Leasing oder Mietkauf ist nicht förderfähig.
    • Investitionsmehrausgaben zum Verbrennungsmotor
  • Kauf neuer Lade­stationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung für den nicht öffentlichen Bereich

Antragsberechtigt:

  • Im Gesundheits- uns Sozialwesen tätige Organisationen und Unternehmen (Wirtschaftszweigklassifikation Q).

    • Die Tätigkeiten des Gesundheit- und Sozialwesens

      • Versorgung durch medizinische Fachkräfte in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen 

      • stationäre Pflegeleistungen mit einem gewissen Anteil an medizinischer Versorgung 

      • Tätigkeiten des Sozialwesens ohne Beteiligung medizinischer Fachkräfte. 

  • Niedergelassene Ärzte und Arztpraxen sind nicht antragsberechtigt.

    (Die genaue Zuordnung zur Wirtschaftszweigklassifikation Q ist zu finden auf Seite 518 – 528 unter: https://www.destatis.de/static/DE/dokumente/klassifikation-wz-2008-3100100089004.pdf)

Ladepunktzugang:

  • NICHT öffentlich zugänglich 

Förderquote:

 

Als De-Minimis Beihilfe:

  • Beschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeuges (BEV) beträgt 10.000,00 Euro.
  • Bei einer Kombination mit dem Umweltbonus wird die Förderung um die Höhe des Bundesanteils des Umweltbonus reduziert.
  • Ladeinfrastruktur:
    • Die Förderhöhe für eine Wallbox (AC) bis 22 kW beträgt pauschal 1.500,00 Euro.
    • Die Förderhöhe für eine Ladesäule (AC) bis 22 kW beträgt pauschal 2.500,00 Euro.
    • Eine Förderung von Schnellladeinfrastruktur (DC) im Rahmen der De-minimis-Beihilfe ist nicht möglich.

Förderung gemäß AGVO:

  1. Investitionsmehrkostenpauschale
  • Abhängig vom Fahrzeugmodell wird eine Pauschale als förderfähige Mehrausgaben festgelegt.
  • Im Falle einer Kumulierung mit dem Umweltbonus verringert sich die Investitionsmehrausgabenpauschale um den Bundesanteil des Umweltbonus.

2. Individuelle Investitionsmehrausgaben

  • Ausgaben für das Elektrofahrzeug abzüglich der Ausgaben, die für ein vergleichbares Verbrennerfahrzeug anfallen würden. 
  • Zusätzliche/optionale Sonderausstattungen und Zusatzleistungen, die über die Basisvariante der jeweiligen BEV-Modelle hinausgehen, sind nicht förderfähig.
  • Im Falle einer Kumulierung mit dem Umweltbonus verringern sich die förderfähigen Investitionsmehrausgaben um den vollständigen Umweltbonus (Bundesanteil + Herstelleranteil).

In beiden Fällen, Investitionsmehrkostenpauschale oder individuelle Berechnung der Mehrausgaben, beträgt die anteilige Förderung dieser Ausgaben 40 Prozent. Mittlere Unternehmen gemäß der Definition für KMU erhalten 50 Prozent Förderung und kleine Unternehmen 60 Prozent Förderung.

Fristen

  • VOR dem Maßnamenbeginn stellen und NACH Erhalt des Zuwendungsbescheides mit dem Vorhaben starten
  • Die Anträge können bis zum 1. März 2022gestellt werden

Antragstellung:

Das Antragsverfahren ist einstufig über das Easy-Online Portal.

Zusätzlich sind mit dem Antrag folgende Unterlagen einzureichen:

Antrag für eine Zuwendung als De-minimis-Beihilfe

  • De-minimis-Bescheinigung(en) für bereits erhaltene Zuwendung(en)
  • ausgefülltes Berechnungstool zur Fahrzeugförderung als PDF

Antrag für eine Zuwendung nach Artikel 36 AGVO

  • ausgefülltes Berechnungstool zur Fahrzeugförderung als PDF

wenn zutreffend:

  • Angaben zur Einstufung als KMU
  •  Einstufung als eigenständiges, Partner- oder verbundenes Unternehmen
  • Vergleichsangebote für BEV und Referenzfahrzeug für Anträge mit individueller Ermittlung der Investitionsmehrausgabe