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Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Ab sofort können Förderanträge für geplante Ladeinfrastruktur gestellt werden. Der Förderaufruf endet, am 30. Juni 2024 .

Details zum Förderprogramm

Förderort:

  • Nordrhein-Westfalen

Bedingungen:

  • 100 % erneuerbare Energien
  • Antragsstellung durch Dritte nicht statthaft
  • De-Minimis Beihilfe 
  • nicht kumulierbar mit anderen Aufrufen 
  • mindestens 5 Jahre Betrieb 
  • Die Ladeleistung je Ladepunkt muss mindestens 11 beziehungsweise 50 Kilowatt betragen.

Zuwendungsfähige Ausgaben: 

  • Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
  • Energiemanagementsysteme
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
  • Anfahrschutz, Beleuchtung
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses

Antragsberechtigt:

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts 
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

Ladepunktzugang:

  • nicht öffentlich zugänglich
  • öffentlich zugänglich

Förderquoten:

Alle Angaben pro Ladepunkt

Fördergegenstand Ladepunkte < 50 kW: Ladepunkte ≥ 50 kW:
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts 1.500 Euro je Ladepunkt nur in Verbindung mit einer neu zu errichtenden EE-Anlage oder 1.000 Euro je Ladepunkt für Ladepunkte an Stellplätzen für Beschäftigte, Mietende von Wohngebäuden oder an Eigentumswohnungsanlagen, die nicht mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage betrieben wird 200 Euro je Kilowatt Ladeleistung (nur in Verbindung mit einem Grünstromvertrag; keine neu zu errichtende Erneuerbare-Energie-Anlage notwendig) oder 250 Euro je Kilowatt Ladeleistung für Ladepunkte, wenn die Ladeinfrastruktur zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage betrieben wird. Die Stromerzeugungsanlage muss dazu eine Nennleistung von mindestens 0,2 Kilowatt je Kilowatt Ladeleistung aufweisen.
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben   250 Euro je Kilowatt Ladeleistung für Ladepunkte mit mindestens 50 Kilowatt Die Ladeinfrastruktur darf ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden.
Öffentlich zugänglich Ladeinfrastruktur für Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts 1.500 Euro je Ladepunkt mit einer Ladeleistung kleiner 50 Kilowatt 250 Euro pro Kilowatt

Fristen:

Fördergeldgeber:

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 - Bergbau und energie NRW 
Postfach 10 25 45 
44025 Dortmund

 

Benötigte Unterlagen für den Antrag:

Grünstrom-Liefervertrag mit Herkunftsnachweis

  • muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen werden
  • beim Umweltamt erhältlich

Kostenvoranschlag zur Hardware und Installation

Technisches Datenblatt

ggf. schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers

Hilfestellung zum Antrag unter: https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/nrw-antrag-hilfe/

Benötigte Unterlagen für den Verwendungsnachweis:

Rechnungen müssen NICHT zu den angegebenen Modellen im Antrag stimmen.

  • jedoch müssen diese dem Angebot gleichen

Nachweis der Antragsberechtigung gemäß Antragstellung 

Auftragsbestätigung (en) 

Rechnung(en) 

Zahlungsnachweis(e) (keine Barzahlungsbelege) 

Nachweis über die fachgerechte Montage 

Grünstromvertrag