Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Ab sofort können Förderanträge für geplante Ladeinfrastruktur gestellt werden. Der Förderaufruf endet, am 30. Juni 2024 . Das Compleo-Team unterstützt Sie gern, denn wir haben die passenden und förderfähigen Ladestationen.
Details zum Förderprogramm
Förderort:
- Nordrhein-Westfalen
Bedingungen:
- 100 % erneuerbare Energien
- Antragsstellung durch Dritte nicht statthaft
- De-Minimis Beihilfe
- nicht kumulierbar mit anderen Aufrufen
- mindestens 5 Jahre Betrieb
- Die Ladeleistung je Ladepunkt muss mindestens 11 beziehungsweise 50 Kilowatt betragen.
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
- Energiemanagementsysteme
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
- Anfahrschutz, Beleuchtung
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
- Montage und Inbetriebnahme
- Netzanschluss
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
Antragsberechtigt:
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
Ladepunktzugang:
- nicht öffentlich zugänglich
- öffentlich zugänglich
Förderquoten:
Alle Angaben pro Ladepunkt
Fördergegenstand | Ladepunkte < 50 kW: | Ladepunkte ≥ 50 kW: |
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Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts | 1.500 Euro je Ladepunkt nur in Verbindung mit einer neu zu errichtenden EE-Anlage oder 1.000 Euro je Ladepunkt für Ladepunkte an Stellplätzen für Beschäftigte, Mietende von Wohngebäuden oder an Eigentumswohnungsanlagen, die nicht mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage betrieben wird | 200 Euro je Kilowatt Ladeleistung (nur in Verbindung mit einem Grünstromvertrag; keine neu zu errichtende Erneuerbare-Energie-Anlage notwendig) oder 250 Euro je Kilowatt Ladeleistung für Ladepunkte, wenn die Ladeinfrastruktur zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage betrieben wird. Die Stromerzeugungsanlage muss dazu eine Nennleistung von mindestens 0,2 Kilowatt je Kilowatt Ladeleistung aufweisen. |
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben | 250 Euro je Kilowatt Ladeleistung für Ladepunkte mit mindestens 50 Kilowatt Die Ladeinfrastruktur darf ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden. | |
Öffentlich zugänglich Ladeinfrastruktur für Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts | 1.500 Euro je Ladepunkt mit einer Ladeleistung kleiner 50 Kilowatt | 250 Euro pro Kilowatt |
Fristen:
-
VOR dem Maßnamenbeginn stellen und NACH dem Zuwendungsbescheid mit dem Vorhaben starten
- unter: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende/foerderung-von-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge
Fördergeldgeber:
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 - Bergbau und energie NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Benötigte Unterlagen für den Antrag:
Grünstrom-Liefervertrag mit Herkunftsnachweis
- muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen werden
- beim Umweltamt erhältlich
Kostenvoranschlag zur Hardware und Installation
Technisches Datenblatt
ggf. schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers
Hilfestellung zum Antrag unter: https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/nrw-antrag-hilfe/
Benötigte Unterlagen für den Verwendungsnachweis:
Rechnungen müssen NICHT zu den angegebenen Modellen im Antrag stimmen.
- jedoch müssen diese dem Angebot gleichen
Nachweis der Antragsberechtigung gemäß Antragstellung
Auftragsbestätigung (en)
Rechnung(en)
Zahlungsnachweis(e) (keine Barzahlungsbelege)
Nachweis über die fachgerechte Montage
Grünstromvertrag