AUSGELAUFEN - KFW 441
Das bundesweite Förderprogramm: „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen"
Details zum Förderprogramm
Förderort:
- bundesweit
Bedingungen:
- 100 % erneuerbare Energie für den Betrieb der Ladesäule
- nicht kumulierbar mit anderen Aufrufen
- Antrag stellen, BEVOR die Ladesäule bestellt wird
- Kennzeichnungspflicht
- Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen
- Mindesnutzungsdauer: 6 Jahre
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
- Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestatione
Antragsberechtigt:
- Unternehmen
- Einzelunternehmer
- freiberuflich Tätige
- kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Ladepunktzugang:
- NICHT öffentlich zugänglich
Förderquote:
- bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
- die Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen, sonst wird Zuschauss auf 70% der Gesamtkosten reduziert
- Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
Fristen
- VOR dem Maßnamenbeginn stellen und NACH Erhalt des Zuwendungsbescheides mit dem Vorhaben starten
- Die Anträge können vom 23.11.2021 gestellt werden
Fördergeldgeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
info@kfw.de
Benötigte Unterlagen:
Grünstrom-Liefervertrag mit Herkunftsnachweis
- muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen werden
- beim Umweltamt erhältlich