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AUSGELAUFEN - KFW 441

Das bundesweite Förderprogramm: „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen"  

Details zum Förderprogramm

Förderort:

  • bundesweit

Bedingungen:

  • 100 % erneuerbare Energie für den Betrieb der Ladesäule 
  • nicht kumulierbar mit anderen Aufrufen 
  • Antrag stellen, BEVOR die Ladesäule bestellt wird
  • Kennzeichnungspflicht 
  • Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro­ betragen
  • Mindesnutzungsdauer: 6 Jahre

Zuwendungsfähige Ausgaben: 

  •  Kauf neuer Lade­stationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung 
  •  Einbau und An­schluss der Lade­stationen, inklusive aller Installations­arbeiten
  •  Energie­management-Systeme zur Steuerung der Lade­statione

Antragsberechtigt:

  • Unternehmen
  •  Einzelunternehmer
  •  freiberuflich Tätige
  •  kommunale Unternehmen
  •  Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
  •  gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

Ladepunktzugang:

  • NICHT öffentlich zugänglich 

Förderquote:

  • bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
  • die Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro­ betragen, sonst wird Zuschauss auf 70% der Gesamtkosten reduziert
  • Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 45.000 Euro je Standort.

Fristen

  • VOR dem Maßnamenbeginn stellen und NACH Erhalt des Zuwendungsbescheides mit dem Vorhaben starten
  • Die Anträge können vom 23.11.2021 gestellt werden

Fördergeldgeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
info@kfw.de 

 

Benötigte Unterlagen:

Grünstrom-Liefervertrag mit Herkunftsnachweis

  • muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen werden
  • beim Umweltamt erhältlich

Fördergeldgeber

Merkblatt KFW

Richtlinie