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Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Details zum Förderprogramm

Förderort:

  • Bayern

Bedingungen:

  • 100 % erneuerbare Energien
  • Laden an touristischen Betrieben z.B. Hotel oder
  • Kommunales Laden für nicht gewerblich tätige Kommune oder
  • Flottenladen mit mindestens einem Schnelladepunkt oder
  • Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause
  • Bestellen und Bauen NACH Erhalt des Förderbescheides
  • De-minimis Förderung

Antragsberechtigt:

  • natürliche und juristische Personen, die im Bereich Tourismus tätig sind
  • Ausschließlich Kommunen (nicht gewerblich)
  • Natürliche und juristische Personen, die wirtschaftlich tätig sind - Flottenladen
  • Natürliche und juristische Personen, die als Arbeitgeber wirtschaftlich tätig sind - Mitarbeiterladen

Ladepunktzugang:

  • nicht öffentlich zugänglich

Förderquoten:

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer pauschalen Obergrenze als zweckgebundene Zuwendung gem. einzureichendem Verwendungsnachweis nach der Inbetriebnahme der Ladepunkte.

  • Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge werden mit maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.
  • Die maximale Anzahl liegt bei jeweils zehn Ladepunkten pro Ladeort,  außer bei kommunalem Laden. Hier liegt die maximale Anzahl über alle Ladeorte hinweg bei maximal neun Ladepunkten.
  • Die maximale Fördersumme liegt bei bis zu 90% der förderfähigen Kosten.

Fördergeldgeber:

Bayern