Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Das Compleo Team informiert Sie gern allgemein über Förderthemen, denn wir haben die passenden und förderfähigen Ladestationen.
Details zum Förderprogramm
Förderort:
- Bayern
Bedingungen:
- 100 % erneuerbare Energien
- Laden an touristischen Betrieben z.B. Hotel oder
- Kommunales Laden für nicht gewerblich tätige Kommune oder
- Flottenladen mit mindestens einem Schnelladepunkt oder
- Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause
- Bestellen und Bauen NACH Erhalt des Förderbescheides
- De-minimis Förderung
Antragsberechtigt:
- natürliche und juristische Personen, die im Bereich Tourismus tätig sind
- Ausschließlich Kommunen (nicht gewerblich)
- Natürliche und juristische Personen, die wirtschaftlich tätig sind - Flottenladen
- Natürliche und juristische Personen, die als Arbeitgeber wirtschaftlich tätig sind - Mitarbeiterladen
Ladepunktzugang:
- nicht öffentlich zugänglich
Förderquoten:
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer pauschalen Obergrenze als zweckgebundene Zuwendung gem. einzureichendem Verwendungsnachweis nach der Inbetriebnahme der Ladepunkte.
- Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge werden mit maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.
- Die maximale Anzahl liegt bei jeweils zehn Ladepunkten pro Ladeort, außer bei kommunalem Laden. Hier liegt die maximale Anzahl über alle Ladeorte hinweg bei maximal neun Ladepunkten.
- Die maximale Fördersumme liegt bei bis zu 90% der förderfähigen Kosten.
Fördergeldgeber:
Bayern