AUSGELUAFEN - Öffentliche Ladepunkte in NRW ab 50 kW
Details zum Förderprogramm
Details zum Förderprogramm
Fördergelder:
Regierungsbezirke | Förderkontingent |
---|---|
Arnsberg (19,9%) | 1.990.000 Euro |
Detmold (11,5%) | 1.150.000 Euro |
Düsseldorf (29%) | 2.900.000 Euro |
Köln (25%) | 2.500.000 Euro |
Münster (14,6%) | 1.460.000 Euro |
Förderort:
- Nordrhein-Westfalen
Bedingungen:
- 100 % erneuerbare Energien
- Antragsstellung durch Dritte nicht statthaft
- nicht kumulierbar mit anderen Aufrufen
- mindestens 5 Jahre Betrieb
- Beachtung der Ladesäulenverordnung
- Unterstützung von Roaming
- Einhaltung des Mess- und Eichgesetzes
- Stellplatz-Kennzeichnung mit weißem Elektroauto-Symbol nach § 39 Absatz 10 der Straßenverkehrsordnung
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
- Energiemanagementsysteme
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
- Anfahrschutz, Beleuchtung
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
- Montage und Inbetriebnahme
- Netzanschluss
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
Antragsberechtigt:
- natürliche Personen
- juristische Personen
Ladepunktzugang:
- öffentlich zugänglich
Förderquoten:
Alle Angaben pro Ladepunkt
Fördergegenstand | Ladepunkte ab 50 kW: | Ladepunkte ab 100kW: |
---|---|---|
Schnell-Ladepunkte (SLP1) | 60 % max. 10.000 € | 60 % max. 20.000 € |
Anschluss an das Niederspannungsnetz | max. 10.000 € | max. 10.000 € |
Anschluss an das Mittelspannungsnetz | max. 100.000 € | max. 100.000 € |
Kombination Pufferspeicher mit Netzanschluss | wie dazugehöriger Netzanschluss | wie dazugehöriger Netzanschluss |
Fristen:
-
VOR dem Maßnamenbeginn stellen und NACH dem Zuwendungsbescheid mit dem Vorhaben starten
-
vom 02.05.2022 bis zum 30.06.2022
- unter: https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur/#c21832
Fördergeldgeber:
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 - Bergbau und energie NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Benötigte Unterlagen für den Antrag:
Grünstrom-Liefervertrag mit Herkunftsnachweis
- muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen werden
- beim Umweltamt erhältlich
Kostenvoranschlag zur Hardware und Installation
Technisches Datenblatt
ggf. schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers
Hilfestellung zum Antrag unter: https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/nrw-antrag-hilfe/
Benötigte Unterlagen für den Verwendungsnachweis:
Rechnungen müssen NICHT zu den angegebenen Modellen im Antrag stimmen.
- jedoch müssen diese dem Angebot gleichen
Nachweis der Antragsberechtigung gemäß Antragstellung
Auftragsbestätigung (en)
Rechnung(en)
Zahlungsnachweis(e) (keine Barzahlungsbelege)
Nachweis über die fachgerechte Montage
Grünstromvertrag