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AUSGELUAFEN - Öffentliche Ladepunkte in NRW ab 50 kW

Details zum Förderprogramm

Details zum Förderprogramm

Fördergelder:

Regierungsbezirke

Förderkontingent

Arnsberg (19,9%)

1.990.000 Euro

Detmold (11,5%)

1.150.000 Euro

Düsseldorf (29%)

2.900.000 Euro

Köln (25%)

2.500.000 Euro

Münster (14,6%)

1.460.000 Euro

Förderort:

  • Nordrhein-Westfalen

Bedingungen:

  • 100 % erneuerbare Energien
  • Antragsstellung durch Dritte nicht statthaft
  • nicht kumulierbar mit anderen Aufrufen 
  • mindestens 5 Jahre Betrieb 
  • Beachtung der Ladesäulenverordnung
  • Unterstützung von Roaming
  • Einhaltung des Mess- und Eichgesetzes
  • Stellplatz-Kennzeichnung mit weißem Elektroauto-Symbol nach § 39 Absatz 10 der Straßenverkehrsordnung

Zuwendungsfähige Ausgaben: 

  • Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
  • Energiemanagementsysteme
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
  • Anfahrschutz, Beleuchtung
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses

Antragsberechtigt:

  • natürliche Personen
  • juristische Personen

Ladepunktzugang:

  • öffentlich zugänglich

Förderquoten:

Alle Angaben pro Ladepunkt

Fördergegenstand Ladepunkte ab 50 kW: Ladepunkte ab 100kW:
Schnell-Ladepunkte (SLP1) 60 % max. 10.000 € 60 % max. 20.000 €
Anschluss an das Niederspannungsnetz max. 10.000 € max. 10.000 €
Anschluss an das Mittelspannungsnetz max. 100.000 € max. 100.000 €
Kombination Pufferspeicher mit Netzanschluss wie dazugehöriger Netzanschluss wie dazugehöriger Netzanschluss

Fristen:

Fördergeldgeber:

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 - Bergbau und energie NRW 
Postfach 10 25 45 
44025 Dortmund

 

Benötigte Unterlagen für den Antrag:

Grünstrom-Liefervertrag mit Herkunftsnachweis

  • muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen werden
  • beim Umweltamt erhältlich

Kostenvoranschlag zur Hardware und Installation

Technisches Datenblatt

ggf. schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers

Hilfestellung zum Antrag unter: https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/nrw-antrag-hilfe/

Benötigte Unterlagen für den Verwendungsnachweis:

Rechnungen müssen NICHT zu den angegebenen Modellen im Antrag stimmen.

  • jedoch müssen diese dem Angebot gleichen

Nachweis der Antragsberechtigung gemäß Antragstellung 

Auftragsbestätigung (en) 

Rechnung(en) 

Zahlungsnachweis(e) (keine Barzahlungsbelege) 

Nachweis über die fachgerechte Montage 

Grünstromvertrag