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Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt mit einem neuen Förderprogramm Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für PKW und LKW. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss.

Anträge können ab dem 18. September 2023 über den Projektträger Jülich gestellt werden.

https://lis.ptj.de/

Details zum Förderprogramm

Förderort

  • Bundesweit

 

Fördergegenstand

  • Nicht öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unterhemen sowie Netzanschusskosten

 

Antragsberechtigt

Gewerbliche Unterhemen, von KMU bis hin zu großen Unternehmen

  • Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender
    • Transport- und Logistikunternehmen
    • Paketdienste
    • Mietwagen- und Carsharing-Anbieter
    • Pflegedienste

Folgende Rechtsformen sind förderfähig

  • Einzelunternehmen
  • Eingetragener Kaufmann (e.K.)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH oder GmbH&Co.KG)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA
  • Partnergesellschaft (PartG)
  • Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaft (PartG mbH)

 

Fördertopf

500 Mio. €

 

Weitere Informationen

  • Nur ein Antrag je Antragsteller
    (Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.)
    • Verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
    • pro Antrag ist der Wert auf 5 Mio. Euro begrenzt.

 

Förderquoten

  • Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich.
  • Für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %.
  • Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 €, bei Großunternehmen 7.000 €.
  • Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 € und Großunternehmen 15.000 €.

Antragsteller

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Großunternehmen (GU)

Förderquote

40%

20 %

Nennladeleistung am Ladepunkt in kW

Höchstbetrag für die zuwendungsfähirgen Ausgaben pro Ladepunkt

-> Maximaler Förderbetrag pro Ladepunkt

50 - 149

35.000 Euro

14.000 Euro

7.000 Euro

≥ 150

75.000 Euro

30.000 Euro

15.000 Euro

 

Bedingungen

  • Bestellung und Start des Projektes erst NACH Zuwendungsbescheid möglich
  • Bau nur in Deutschland
  • Schnellladepunkte müssen mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben
  • Ist ein Ausschreibungsverfahren für das antragstellende Unternehmen verpflichtend, muss die verbindliche Beauftragung/Bestellung der Schnellladeinfrastruktur innerhalb von neun Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraums erfolgen.
  • Ist ein Ausschreibungsverfahren nicht erforderlich, muss die verbindliche Beauftragung/Bestellung der Schnellladeinfrastruktur bereits innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraums erfolgen.
  • Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in lediglich begründeten Ausnahmefällen möglich.
  • 100% Ökostrom 
  • Verwendungsnachweis: Mit dem Nachweis der Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur durch ein Inbetriebnahme- oder Abnahmeprotokoll sowie grundsätzlich einer Belegliste und eines Verwendungsnachweises kann der für diese Ladeinfrastruktur bewilligte Förderbetrag beim Projektträger abgerufen werden (Verwendungsnachweis).  

 

Ausgeschlossen:

  • Ausgaben für Planungsleistungen Dritter
  • Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur
  • Doppelförderung
  • Eigenleistungen
  • Ausgaben für eigenes Personal

 

Antragstellung

Anträge stellen Sie online unter foglender Seite 

https://lis.ptj.de/antragseinreichung

 

Alle Dokumente, die als Anlage beigefügt werden müssen, sind als PDF-Datei hochzuladen.
Folgende Dokumente müssen vollständig ausgefüllt über das System eingereicht werde

  • aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate), ohne ein vorliegendes Handelsregister: Gewerbeanmeldung
  • für kleine und mittlere Unternehmen: eine vollständig ausgefüllte KMU-Erklärung mit den Daten aus dem zuletzt geprüften Jahresabschluss
  • Nach Installation und Inbetriebnahme: Listung auf der Online-Plattform OBELISgewerblich um eine Identifikationsnummer (Reporting-ID) zu erhalten
    • Halbjährlich Meldung der geladenen Energiemenge pro Standort (01.01. bis 30.06. beziehungsweise 01.07. bis 31.12)

 

Kontakt

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

E-Mail: ptj-lis@fz-juelich.de
Telefon: 030 20199-498 (Montag bis Freitag, 10 - 15 Uhr)

 

Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur

Für inhaltlichen Fragen zur Programmbegleitung und dem Datenmonitoring: 

E-Mail: ladeinfrastruktur@now-gmbh.de