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NRW-Förderung für Schnellladeinfrastruktur aus der Richtlinie Lade- und Wasserstoffinfrastruktur

Ab dem 25. September 2023, 12:00 Uhr, können Förderanträge für geplante Schnellladeinfrastruktur gestellt werden. Der Förderaufruf endet, am 25. Oktober 2023, 23:59 Uhr.

Die Anträge können online hier gestellt werden:

https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-oeffentlich-zugaenglicher-schnellladeinfrastruktur-aufruf-zur-antragseinreichung

Details zum Förderprogramm

Förderort

  • Nordrhein-Westfalen

 

Fördergegenstand

 

Beschaffung und Errichtung fabrikneuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen

  • Schnellladeeinrichtungen mit mindestens zwei fest installierten Schnell-Ladepunkten
  • Netzanschluss (auch in Kombination mit einem Pufferspeicher möglich)

 

Bedingungen

 

  • Beachtung der Ladesäulenverordnung
  • Unterstützung von Roaming
    • Es ist mittels Roaming für alle Kundinnen und Kunden sicherzustellen, dass Vertragskundinnen und Vertragskunden von anderen Anbieterinnen und Anbietern von Fahrstrom und zusätzlichen Servicedienstleistungen (Electric Mobility Provider, auch EMP genannt) den jeweiligen Standort auffinden, den dynamischen Belegungsstatus einsehen, Ladevorgänge starten und bezahlen können.
  • Einhaltung des Mess- und Eichgesetzes
  • Offener Standard - OCPP
  • Mindestbetriebsdauer: 6 Jahre
  • Preisangabe für das Ad-hoc-Laden an der Ladeeinrichtung oder in unmittelbarer Nähe
  • Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne von § 3 Nr. 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
  • öffentliche Zugänglichkeit
  • bevorzugt 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche (volle Förderhöhe)
  • mindestens 12 Stunden täglich an Werktagen (halbierte Förderhöhe)
  • Stellplatz-Kennzeichnung mit weißem Elektroauto-Symbol nach § 39 Absatz 10 der Straßenverkehrsordnung

 

Antragsberechtigte

 

  • Unternehmen (juristische Person)
  • Freiberuflich Tätige
  • Einzelunternehmen (Gewerbetreibende)
  • Kommunale Betriebe (wirtschaftlich tätig)
  • Kommunen

 

Förderhöhen

 

Fördergegenstand

Art

maximale Förderquote

maximaler Förderbetrag

Schnell-Ladepunkte

ohne Pufferspeicher

50 %

15.000 €

 

mit Pufferspeicher*

50 %

50.000 €

Netzanschluss Niederspannung**

ohne Pufferspeicher

50 %

10.000 €

 

mit Pufferspeicher*

50 %

100.000 €

Netzanschluss Mittelspannung**

ohne Pufferspeicher

50 %

100.000 €

 

mit Pufferspeicher*

50 %

100.000 €

nur Pufferspeicher*

 

50 %

100.000 €

*    Der Pufferspeicher muss mindestens eine Kapazität von 80 Kilowattstunden je Ladeeinrichtung aufweisen.
**  Der vorhandene, zu errichtende oder zu ertüchtigende Stromnetzanschluss des Standorts muss mindestens eine Leistung von 100 Kilowatt oder eine Leistung von mindestens 40 Prozent der Gesamtladeleistung der Ladeeinrichtungen aufweisen. Es gilt der höhere Wert. 

 

Antragsstellung

 

25. September 2023, 12:00 Uhr, bis zum 25. Oktober 2023, 23:59 Uhr

 

Durchführungszeitraum

 

18 Monate nach Zuwendungsbescheid – BEGINN – Erst nach Zuwendungsbescheid – Bestellungen AB Zuwendungsbescheid erst möglich

 

Ablauf

 

  • Kostenvoranschläge/Angebote einholen
  • Onlineantrag
  • RANKING nach geringster Quote Fördermittel/Kilowatt – (1.300€/Kilowatt NICHT überschreiten)

 

Fördergeldgeber

 

Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch die
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

 

Antragstellung 

https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-oeffentlich-zugaenglicher-schnellladeinfrastruktur-aufruf-zur-antragseinreichung